🇪🇺 EU-VORSCHRIFTEN FÜR NACHHALTIGKEIT IM TEXTILSEKTOR
(Gegenwart und Zukunft, Stand Mitte 2025)
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen und geplanten EU-Vorschriften im Bereich Nachhaltigkeit. Bei Fragen kontaktieren Sie uns. #TheCircularityLawyer
✅ AKTUELLE EU-VORSCHRIFTEN & -RICHTLINIEN
1. Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG, revidiert)
- Getrennte Sammlung von Textilabfällen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend
- Unterstützt die Abfallhierarchie: Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling vor Energierückgewinnung oder Entsorgung.
- Bildet die Grundlage für Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).
2. REACH-Verordnung (EG) Nr. 1970/2006
- Beschränkt schädliche chemische Substanzen in Textilien (z. B. Azofarbstoffe, PFAS, Phthalate)
- Erfordert die Offenlegung besonders besorgniserregender Stoffe im Register (SVHC)
- Fördert sicherere und umweltfreundlichere chemische Alternativen in der Textilproduktion.
3. EU-Umweltzeichen für Textilien (EG) Nr. 66/2010
- Freiwilliges Label für umweltschonende, nachhaltige Textilien
6. Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) – 2022/2464/EU
- Ersetzt die NFRD (Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung).
- Verpflichtet große Unternehmen (und später KMU), über die Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) zu berichten, einschließlich der Nachhaltigkeit der Lieferkette.
- Beinhaltet auch Textilunternehmen als Teil der betroffenen Branchen.
5. Abfalltransportverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006)
- Regelt den Export von Textilabfällen in Nicht-EU-Länder.
- Ziel ist es, sicherzustellen, dass Abfälle nachhaltig behandelt und nicht einfach in Entwicklungsländern abgelagert werden.
6. EU-Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien (2022)
- Fahrplan für verbindliche Design-, Haltbarkeits- und Transparenzregeln
- Grundlage für ESPR, EPR und andere rechtliche Maßnahmen
🔜 ANSTEHENDE / GEPLANTE EU-GESETZGEBUNG
1. Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR)
- Status: Angenommen; Umsetzung beginnt Ende 2025
- Textilspezifische Maßnahmen:
- Gilt etwa 6 Monate nach Inkrafttreten der ESPR.
- Ausnahmen/Verzögerungen von bis zu 6 Jahren für KMU
- Obligatorische Konstruktionsanforderungen (Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil)
- Digitaler Produktpass (DPP) für Textilien
- ✅ Verbot der Vernichtung unverkaufter/ungetragener Textilien, insbesondere für große Hersteller
2. Digitaler Produktpass (DPP)
- Status: Rahmenwerk gemäß ESPR definiert
- Einführung: Beginnend mit Textilien bis 2026–2027
- Beinhaltet Materialzusammensetzung, Herkunft, CO₂-Fußabdruck, Reparaturhinweise und Recyclingfähigkeit
3. Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien
- Status: Vorgeschlagen im Rahmen der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie
- Voraussichtliche Einführung: Ende 2025
- Umsetzung durch die Mitgliedstaaten: Ab 2026
- Die Produzenten übernehmen die Kosten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling.
- Ökomodulierte Gebühren: niedrigere Gebühren für nachhaltiges, zirkuläres Design
Schweden, Frankreich und die Niederlande haben bereits ein nationales System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) eingeführt. Siehe unten: Maßnahmen auf nationaler Ebene
4. Richtlinie über Umweltkennzeichnung – EILMELDUNG – Die EU-Kommission hat ihren Austritt angekündigt. Bleiben Sie dran für weitere Informationen!
- Status: Politische Einigung Anfang 2025 erzielt
- Durchsetzung: Ab 2026
- Erfordert:
- Wissenschaftlicher Nachweis von Nachhaltigkeitsbehauptungen
- Überprüfung durch Dritte
- Zielt auf Greenwashing in der Mode- und Einzelhandelsbranche ab.
5. Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
- Status: In Kraft seit 2024, gestaffelt nach Unternehmensgröße
- Große Marken müssen über Folgendes berichten:
- Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG-Daten)
- Textilspezifische Auswirkungen auf die Lieferkette
6. Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsprüfung (CSDDD)
- Verabschiedet: 2024
- Durchsetzung: Ab 2027
- Gilt für große Unternehmen
- Verpflichtet Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
7. Beschränkungen für Mikroplastik (REACH)
- Status: Verabschiedet 2023
- Verbot von absichtlich hinzugefügten Mikroplastikpartikeln; betrifft Textilbeschichtungen und -veredelungen
- Zusätzliche Untersuchungen zur Mikrofaserabgabe von synthetischen Fasern
8. EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten
- Finanzinstrument zur Klassifizierung ökologisch nachhaltiger Investitionen
- Wird zunehmend für zirkuläre Textilgeschäftsmodelle gelten
9. Geplantes Verbot der Vernichtung unverkaufter oder ungetragener Waren (Textilien und Schuhe) auf Grundlage der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR/COM/2022/142) – vorgeschlagen
- Status: Im Gesetzgebungsverfahren; voraussichtliche Verabschiedung bis 2025
- Umfang:
- Gilt für Textilien, Schuhe, Elektronik und andere Konsumgüter, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
- Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren, zunächst mit Schwerpunkt auf Textilien und Schuhen.
- Großunternehmen wird es verboten sein, Folgendes zu zerstören:
Neue, unverkaufte Konsumgüter (z. B. Überbestände oder Retouren, die unbenutzt sind).
Insbesondere zielt das Unternehmen auf Fast-Fashion-Marken ab, die dafür bekannt sind, große Mengen unverkaufter Ware auf den Markt zu werfen.
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind möglicherweise zunächst von den Auflagen befreit, könnten aber in Zukunft mit entsprechenden Anforderungen konfrontiert werden.
- Meldepflicht: Unternehmen müssen melden, wie viele Waren entsorgt oder vernichtet werden und warum.
- Die Mitgliedstaaten können bei Nichteinhaltung Strafen verhängen.
🌍 Maßnahmen auf nationaler Ebene (Unterstützung des EU-Rechts)
Mehrere Mitgliedstaaten treiben die Nachhaltigkeit mit lokalen Gesetzen voran, die die EU-Mindeststandards unter Umständen übertreffen:
- Frankreich : Anti-Abfallgesetz für eine Kreislaufwirtschaft (AGEC) – verbietet die Vernichtung unverkaufter Kleidung, schreibt die Kennzeichnung der Reparierbarkeit vor, obligatorische erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien.
- Schweden & Deutschland : Pilotprogramme zur Förderung von Textilsammlung, Wiederverwendung und Recycling.
- Niederlande : Fahrplan für Kreislauftextilien mit dem Ziel, bis 2030 50 % der Textilien kreislauffähig zu nutzen.